AGB für Kleinanzeigen.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang 

   

BLENDA media betreibt ein Multichannelposting (kurz: Multiposting) als b2b-Service. Über diesen Service werden Online-Stellenanzeigen der BLENDA media-Kunden an unterschiedliche Netzwerkpartner übermittelt. Ein kostenpflichtiger Partner ist Kleinanzeigen.de.

 

Bei entsprechender Beauftragung veröffentlicht BLENDA media, als technischer Betreiber der Datenwege und -schnittstellen, Online-Jobs, die per XML-Datei vom Kundenunternehmen übermittelt werden, für das bundesdeutsche Staatsgebiet auf Kleinanzeigen.de. Veröffentlichungsaccounts sind https://www.Kleinanzeigen.de/pro/my-perfect-job. und https://www.Kleinanzeigen.de/pro/allnetjob.

 

Dabei berechnet BLENDA media dem beauftragenden Unternehmen die Kosten für die Datenübertragungen, die Datenpflege und Aktualisierung des Datenbestandes. Bei Schaltung von Stellenanzeigen im Kleinanzeigen-Account des Kunden - abweichend von dem o. g. Account - fallen u. U. weitere Kosten an.

   

Datensätze 

   

(1) Die Datensätze (= Stellenanzeigen) werden vom Kunden über das eigene Anzeigenverwaltungssystem gepflegt und einmal pro Tag an BLENDA media übergeben. Die Stellenanzeigen erhält BLENDA media in Form einer XML-Datei. Der Link zum XML-Feed muss BLENDA media vom Kundenunternehmen zur Verfügung gestellt werden.

 

(2) Die Datensätze (=Stellenanzeigen) werden anhand einer eindeutigen ID (Identifikationsnummer) identifiziert. Anzeigen, die während einer Veröffentlichung auf Kleinanzeigen.de geändert werden und nach der Änderung dieselbe ID aufweisen, werden nicht als geändert erkannt.

 

(3) Für die korrekte örtliche Zuordnung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland benötigt Kleinanzeigen.de zwingend EINE gültige 5-stellige Postleitzahl (PLZ). Diese gültige 5-stellige Postleitzahl muss im XML-Feed vom Kunden an BLENDA media übergeben werden. Werden mehrere PLZ übergeben, werden sie auf EINE PLZ zusammengestrichen.

 

(4) Kleinanzeigen.de behält sich vor, Anzeigen nicht zu veröffentlichen, die denselben Inhalt (Stellentitel und/oder Stellenbeschreibung) aufweisen und in verschiedenen Orten ausgeschrieben sind. Derartige Anzeigen können als "Spamming" von der Veröffentlichung ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Anzeigen, deren Inhalt nicht davon überzeugt, dass ein Unternehmen einen Arbeitnehmer (m/w/d) für eine ausgeschriebene Position (Arbeitsplatz) rekrutieren möchte. BLENDA media hat hierbei keine Einflussmöglichkeit.

 

(5) Zudem wird die Anzeigenveröffentlichung von Kleinanzeigen.de abgelehnt, wenn die Stellenbeschreibung mehr als 3.999 Zeichen (mit Leerzeichen) enthält und wenn die Telefonnummer andere Zeichen enthält als 1-9,0,(,),-,/.

 

(6) Der Firmenname des Arbeitgebers darf maximal 30 Zeichen inklusive Leerzeichen groß sein. Längere Firmennamen werden gekürzt.

   

Einräumung der Nutzungsrechte 

   

Mit der Buchung räumt der Kunde der BLENDA media die für die Einbindung, das Multiposting und die Veröffentlichung der Stellenanzeigen (auch bei den Netzwerkpartnern) erforderlichen Nutzungsrechte an den übermittelten Datensätzen ein.

 

Anzeigenkontingente & Preise

 

(1) Die Veröffentlichung der Stellenanzeigen des Kunden auf Kleinanzeigen.de wird dem Kundenunternehmen von BLENDA media in Rechnung gestellt - zusätzlich zu weiteren kostenpflichtigen Dienstleistungen der BLENDA media.

 

(2) Es gelten die im Buchungsformular explizit genannten und durch Buchung bestätigten Mengen, Daten, Preise, Boni und Rabatte.

 

(3) Eine Gebühr für die Einrichtung der Schnittstelle(n) wird nicht berechnet, soweit die Stellenanzeigen des Unternehmens bereits per Datenschnittstelle in eine Datenbank der BLENDA media importiert werden. Setup-Kosten für Neukunden werden separat und individuell kalkuliert.

  

(4) Es wird der laufende Monat nach Größe des jeweils gebuchten Anzeigenkontingentes abgerechnet. Der Kunde erhält von BLENDA media eine monatliche Abrechnung nach deutschem Recht mit Ausweis der Umsatzsteuer. Auf der Rechnung sind die genauen Zahlungsmodalitäten festgehalten.

 

(5) Sämtliche Preise gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

 

Boni & Rabatte

 

Die gültigen Boni und Rabatte werden im jeweiligen Buchungsformular ausgewiesen.

 

Umsetzung 

 

(1) Die Veröffentlichung der Stellenanzeigen von Kundenunternehmen auf Kleinanzeigen.de erfolgt als Dienstleistung, die pro Monat von BLENDA media erbracht und abgerechnet wird. Die Laufzeit wird von Monat zu Monat um jeweils einen Monat verlängert, soweit keine Kündigung dieser Dienstleistung vorliegt.

   

(2) Die Laufzeit einzelner Anzeigen auf Kleinanzeigen.de beträgt maximal 30 Tage.

 

(3) Die Anzeigen werden mindestens einmal pro Woche auf Kleinanzeigen.de aktualisiert. Ausnahme s. Punkt Haftung.

 

(4) Mindestlaufzeit der Buchung - entfällt

  

(5) Die Maximalanzahl der Stellenanzeigen, die täglich auf Kleinanzeigen.de ausgespielt werden, ist im jeweiligen Anzeigenkontingent ausführlich genannt. Beispiel: Maximal 50 Stellenanzeigen im Anzeigenkontingent KON50.

 

(6) Werden vom Kunden mehr Stellenanzeigen geliefert, als es die maximale Anzahl der Kontingentplätze vorsieht, entscheiden BLENDA media und/oder das Kundenunternehmen, welche Anzeigen auf Kleinanzeigen.de veröffentlicht werden sollen:

 

a) ohne weitere Vorgaben: nach Aktualität

b) nach Schlüsselbegriffen im Stellentitel (s. Freitextfeld im Buchungsformular)

c) nach weiteren technisch umsetzbaren Optionen, die individuell vereinbart werden müssen

    (bspw. ein weiterer XML-Feed oder spezielle Tags im bestehenden XML-Datensatz).

   

Haftung & Nichtveröffentlichung

   

(1) Bei der Übermittlung der Online-Stellenanzeigen an Kleinanzeigen.de oder bei der Veröffentlichung der Anzeigen auf Kleinanzeigen.de kann es unter Umständen zu Problemen oder Einschränkungen kommen und zwar

  

a) aus technischen Gründen, 

b) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunden erfolgen, wie z. B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder

c) in Fällen höherer Gewalt.

 

(2) Kleinanzeigen.de verweigert die Veröffentlichung von Stellenanzeigen, wenn

 

(a) mehrere gleichartige Anzeigen als Duplikate erkannt werden,

(b) Anzeigen keinem (echten) Arbeitgeber zugeordnet werden können und

(c) Anzeigen als fehlerhaft erkannt werden (z. B. ungültige PLZ-Formate, mehr als 3.999 Zeichen in der Stellenbeschreibung, fehlender Arbeitgeber oder Telefonnummer).

 

BLENDA media hat bei der Entscheidung von Kleinanzeigen.de keinerlei Einflussmöglichkeit.

 

(3) BLENDA media wird jedoch alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die oben genannten Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken, soweit diese im Verantwortungsbereich der BLENDA media liegen.

 

(4) BLENDA media kann nicht für die Nichtveröffentlichung von Anzeigen haftbar gemacht werden, wenn diese im Verantwortungsbereich von Kleinanzeigen.de oder des Kundenunternehmens liegen. Das Kundenunternehmen nimmt zur Kenntnis, dass es im Rahmen seiner Möglichkeiten an der Beseitigung fehlerhafter Daten und Datensätze mitwirken muss, bevor sie an BLENDA media übergeben werden.

                

Kündigung

   

(1) Eine Kündigung der Anzeigen-Veröffentlichung auf Kleinanzeigen.de wird zum Ende des Folgemonats wirksam. Beispiel: Bei einem Kündigungseingang im März wird der letzte Dienstleistungstag der 30.04. sein.

 

(2) Nach einer Kündigung läuft die Veröffentlichung für die Restlaufzeit regulär weiter und wird ebenso abgerechnet. 

  

(3) Eine Größenveränderung des Anzeigenkontingentes auf Kleinanzeigen.de wird ebenso zum Ende des Folgemonats wirksam (s. oben). BLENDA media wird jedoch Anstrengungen unternehmen, die Änderung der Kontingentgröße zum nächsten Monat umzusetzen.

  

(4) Eine Kündigung oder Änderung der Kontingentgröße kann formlos per E-Mail an support(at)blenda.de erfolgen.

 

(5) Eine Kündigung kann noch bis zu drei Tage vor Ende des Vertrages rückgängig gemacht werden. Ist der Service jedoch beendet, kann er nur dann wieder reaktiviert werden, wenn das Kundenunternehmen einen neuen Vertrag mit BLENDA media abschließt.

  

Wichtige Hinweise

  

(1) Multiposting ist die notwendige Basis für eine Veröffentlichung auf Kleinanzeigen.de. Sobald Ihre Anzeigen nicht mehr in das Multiposting der BLENDA media eingebunden sind - beispielsweise nach einer Kündigung des Multipostings - werden Ihre Anzeigen ebenfalls nicht mehr auf Kleinanzeigen.de veröffentlicht.

 

(2) Kontingente sind kombinierbar. Wenn Sie mehrere Anzeigenkontingente auswählen, erhöht sich der Gesamtpreis entsprechend. Mit Absendung des ausgefüllten Formulars buchen Sie verbindlich das Anzeigenkontingent für die Veröffentlichung Ihrer Jobs auf Kleinanzeigen.de.

 

(3) BLENDA media ist lediglich Betreiber der Dateninfrastruktur zu den angeschlossenen Netzwerkpartnern und ist somit für die Übertragung der Daten (Stellenanzeigen) verantwortlich. Fehler in der Datenübertragung, die im Verantwortungsbereich der BLENDA media liegen, werden schnellstmöglich behoben. 

  

(4) BLENDA media kann nicht dafür garantieren, dass z. B. Crawler Ihre Stellenanzeigen im Internet finden und diese Daten an weitere Webportale zur Veröffentlichung weitergeben.

 

(5) Einem Anspruch auf Löschung veralteter Daten oder nicht mehr aktiver Stellenanzeigen kann BLENDA media nur auf den eigenen Portalen nachkommen.

  

Schlussbestimmungen 

   

(1) Änderungen und Ergänzungen der Buchung sowie etwaige Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  

(2) Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 

  

(3) Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz der BLENDA media: Hamburg

  

(4) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Buchung ergeben, einschließlich solcher aufgrund oder in Ausführung dieser Buchung eingegangener Verpflichtungen ist Hamburg. 

  

(5) Sollte eine der Bestimmungen dieser Buchung rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke ausweisen, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen oder in Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden.

 

(6) Beruht die Ungültigkeit einer Bestimmung auf einem darin angegebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit an die Stelle des Vereinbarten treten.

 

 

 

Die Dienstleistung wird bereitgestellt von BLENDA media GmbH & Co. KG

https://www.blenda.de/index.php?id=impressum

 

 

Stand: 15.06.2023